Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige

Die Pflege eines Angehörigen ist eine verantwortungsvolle und oft herausfordernde Aufgabe. Um pflegende Angehörige bei Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung zu unterstützen, bietet die Verhinderungspflege eine wichtige Entlastungsmöglichkeit. Erfahren Sie hier alles Wichtige über Voraussetzungen, Kostenübernahme und neue Regelungen.

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, die Betreuung eines Pflegebedürftigen für eine begrenzte Zeit an eine Pflegekraft zu übergeben. Diese kann entweder zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung stattfinden. Ziel ist es, pflegenden Personen eine Auszeit zu ermöglichen, während der Pflegebedürftige weiterhin gut versorgt ist.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können pro Jahr bis zu 1.612 Euro für die Verhinderungspflege erhalten. Wird das Budget für die Kurzzeitpflege nicht genutzt, können zusätzlich 806 Euro angerechnet werden. Somit stehen bis zu 2.418 Euro jährlich zur Verfügung.

Zusätzlich gibt es das monatliche Entlastungsbudget von 125 Euro nach §45b, das beispielsweise für Alltagsunterstützung oder Pflegeleistungen genutzt werden kann.

Neu: Das Entlastungsbudget ab 2024/2025

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wird ab Juli 2025 ein einheitliches Entlastungsbudget eingeführt, das Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombiniert. Für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt die Regelung bereits ab Januar 2024.

 

Höhe des Entlastungsbudgets

Ab 01.01.2024: 3.386 Euro (Pflegegrad 4 oder 5, unter 25 Jahre)
Ab 01.07.2025: 3.539 Euro (ab Pflegegrad 2, für alle)

Dieses Budget vereinfacht die Nutzung und sorgt für mehr Flexibilität, indem es die bisher getrennten Budgets zusammenführt.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium (2023): Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Rückwirkende Beantragung der Verhinderungspflege

Eine rückwirkende Beantragung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenden Sie sich dafür an Ihre Pflegekasse und klären Sie die individuellen Anforderungen.

Unterstützung, wenn Sie sie brauchen

Die Verhinderungspflege gibt pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, eine wohlverdiente Pause einzulegen. Ob bei der Beantragung oder Planung – unsere Fachkräfte unterstützen Sie gerne. Kontaktieren Sie uns, um mehr über Ihre Optionen zu erfahren!

Nutzen Sie die Möglichkeiten der Verhinderungspflege, um Ihre eigene Gesundheit zu schützen und die Betreuung Ihrer Liebsten sicherzustellen. Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.