Individuelle Pflegeberatung
Eine Krankheit kann das Leben komplett auf den Kopf stellen. Neben seelischer oder körperlicher Belastung und Ängsten kommen oftmals viele organisatorische Fragen hinzu. Um Pflegebedürftigen und ihren Pflegepersonen, entsprechend ihrer individuellen Situation im häuslichen Bereich, Beratung und Unterstützung zukommen zu lassen, sieht der Gesetzgeber – bei Vorliegen eines Pflegegrades und Inanspruchnahme von Pflegegeld – Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI durch Pflegefachkräfte vor.
Rechtzeitige Hilfestellungen
Bevor ein Patient nach dem Klinikaufenthalt von uns betreut wird, nehmen wir uns Zeit, ihn schon vorab in der Klinik kennenzulernen. Oft tauchen bereits beim Aufenthalt in der (Reha-) Klinik viele Fragen auf. Wir versuchen, diese zu beantworten und eine gemeinsame Lösung zu finden. Der Patient soll so schnell wie möglich zurück in seine gewohnte Umgebung. Dabei unterstützen wir ihn und stehen mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Beratungskriterien
Wir bieten Ihnen neben einer hohen Fachkompetenz eine ebenso adäquate Beratungskompetenz. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss dieser Einsatz einmal pro Halbjahr stattfinden. Bei Pflegegrad 4 und 5 findet der Einsatz vierteljährlich statt. Ihre Pflegekasse erinnert Sie schriftlich daran. Diese Beratungsbesuche sind für den Pflegebedürftigen kostenfrei.